Spruch Dem Revisionsrekurs des Vaters wird nicht Folge gegeben. Dem Revisionsrekurs der Minderjährigen wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß er insgesamt zu lauten hat: "1.) Der Vater, Ing.Wolfgang I***, Landwirt, Hörzendorf 11, ist schuldig, anstelle der bisher…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist geschieden, die Obsorge steht der Mutter zu. Das Erstgericht setzte den vom Vater zu Handen der Mutter ab 1.11.1989 zu leistenden Unterhaltsbeitrag für den mj. Martin mit S 3.000,-- und für den mj. Peter mit S 2.500,-- fest und wies das Mehrbege…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobenen Revisionsrekurse des Vaters und der Minderjährigen sind zulässig. Sowohl die Frage, ob die Unterhaltsbemessung bei Ermittlung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen nach den Grundsätzen der Anspannung auf den Regelfall beschränkt ist, als au…