JudikaturJustizRS0047473

RS0047473 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2020

Jedes Kind hat das Recht, daß seine Bedürfnisse gemäß den Lebensverhältnissen der Eltern angemessen gedeckt werden. Wird unter Anwendung der Anspannungstheorie nicht das reale, sondern ein fiktives Einkommen der Bemessung zugrundegelegt, ist der Unterhaltsanspruch des Kindes nicht mit dem statistisch erhobenen Durchschnittsbedarf zu begrenzen.

Entscheidungen
7