Spruch Der Revision wird Folge gegeben; die Urteile der Vorinstanzen, die hinsichtlich der Abweisung eines Mehrbegehrens von 34.500,-- S an rückständigem Unterhalt und von monatlich 400,-- S vom 1.2.1996 bis 30.4.1996 und von monatlich 1.900,-- S ab 1.5.1996 in Rechtskraft erwachsen sind, werden im übrige…
Text Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom März 1994 aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Während des Scheidungsverfahrens verpflichtete sich der Beklagte mit Vergleich vom 31.1.1994, der Klägerin monatlich 5.000,-- S Unterhalt zu zahlen. Bis April 1994 kam er dieser V…
Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen des Berufungsgerichtes zu den vom Beklagten bezogenen Zulagen und zur Abgeltung seines Mehraufwandes sind zutreffend. Grundsätzlich bilden sämtliche tatsächlich erzielten Einkünfte des Unterhaltsverpflichteten die Unterhaltsbemessungsgrundlage. Einkünfte, die dem Ausgleich eines be…