JudikaturJustizRS0047472

RS0047472 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2022

Kosten bei Benützung eines Personenkraftwagens für Fahrten zum und vom Arbeitsplatz sind als Abzugsposten im allgemeinen nur dann anzuerkennen, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichen kann.

Entscheidungen
14