Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wie folgt zu lauten hat: „Dem minderjährigen Lukas Karim L*****, geboren am 9. 11. 1992, wird für den Zeitraum vom 1. 5. 2009 bis 30. 11. 2010 gemäß § 4 Z 2 UVG ei…
Text Begründung: Der am 9. 11. 1992 geborene minderjährige Lukas Karim L***** ist nach der Aktenlage das Kind des Ammar C***** und der am 29. 5. 1998 verstorbenen Karin L*****. Der Minderjährige wird von den mütterlichen Großeltern betreut. Er besuchte im Schuljahr 2008/09 die Mittelschule und bezieht …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig und auch berechtigt. Der Rechtsmittelwerber verweist in seinen Ausführungen auf die ständige Rechtsprechung, wonach eigene Einkünfte eines Minderjährigen bei der Bemessung des Richtsatzvorschusses im Zweifel zur Hälfte vom al…