JudikaturJustizRS0046963

RS0046963 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 2011

Für den im § 104 JN geforderten urkundlichen Nachweis reichen inhaltlich getrennte, aber aufeinander abgestimmte unterfertigte Parteierklärungen in Schriftform aus.

Entscheidungen
5