JudikaturJustizRS0046925

RS0046925 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 1982

Hat ein ausländisches Gericht über ein ausländisches Kind die Fürsorge übernommen, sind die Voraussetzungen für die Zuständigkeit des inländischen Gerichts nicht gegeben. Die JMV kommt nicht zur Anwendung.

Entscheidungen
9