Spruch Bestätigungen von Adoptionsverträgen zwischen amerikanischen Staatsbürgern (Michigan und Minnesota) und österreichischen Kindern unterliegen nicht der österreichischen Gerichtsbarkeit. Entscheidung vom 30. April 1952, 2 Ob 25/52. I. Instanz: Bezirksgericht Linz; II. Instanz: Landesgericht Linz.…
Text Otto W. schloß als der eheliche Vater der am 9. Juli 1948 geborenen Helmut und Herta W. - die Ehe der Kindeseltern ist geschieden - mit den Ehegatten H., die Angehörige des Staates Minnesota (oder allenfalls des Staates Michigan) sind, einen Adoptionsvertrag. Die Ehegatten H. beantragten beim Pflegs…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Bevor in eine sachliche Prüfung der Rekurse eingegangen werden kann, hat der Oberste Gerichtshof von Amts wegen die Frage zu untersuchen, ob für die beantragte Bestätigung des Adoptionsvertrages die österreichische Gerichtsbarkeit gegeben ist. Die Frage ist zu verneinen. Gemäß …