RS0046898 – OGH Rechtssatz
RS0046898 – OGH Rechtssatz
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Ist der Wahlvater ausländischer Staatsangehöriger, kommt die Bestätigung des Adoptionsvertrages durch ein österreichisches Gericht nur dann in Frage, wenn entweder Rückverweisung vorliegt oder das Wahlkind österreichischer Staatsbürger ist.