JudikaturJustizRS0046898

RS0046898 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. April 1959

Ist der Wahlvater ausländischer Staatsangehöriger, kommt die Bestätigung des Adoptionsvertrages durch ein österreichisches Gericht nur dann in Frage, wenn entweder Rückverweisung vorliegt oder das Wahlkind österreichischer Staatsbürger ist.