JudikaturJustizRS0046871

RS0046871 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 2011

Die Gerichtsstandvereinbarung kann auch durch getrennte schriftliche Erklärungen und Gegenerklärungen erfolgen, zB Bestellschein und Bestätigungsschreiben, Offertschreiben und seine Annahme.

Entscheidungen
4