Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 22.713,13 S bestimmten Kosten des Verfahrens über den Revisionsrekurs (darin Barauslagen von 3.000 S und Umsatzsteuer von 1.460,23 S) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten aufgrund des „Rahmenvertrages“ vom 5. 3. 1982 (Beilage B) die Zahlung von 3.037.063,95 S sA. Zur Begründung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts berief sie sich auf § 104 JN. Die Streitteile hätten sich durch ausdrückliche Vereinbarung im Punkt 1…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Der Beklagte bestreitet nicht, dass er mit der Klägerin den in der Beilage B wiedergegebenen Vertrag einschließlich der im Punkt 11 wiedergegebenen Gerichtsstandsvereinbarung geschlossen hat, stellt sich aber auf den Standpunkt, dass …