Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.000,98 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin 166,83 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die klagende Partei, die ihren Sitz in Innsbruck hat, begehrte mit ihrer beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten Klage von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Salzburg hat, 17.880,10 EUR sA als Schadenersatz wegen (listiger) Irreführung, allenfalls Vertragsverletzung sowie ungerec…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat noch zur fast gleichlautenden Bestimmung des § 67 AÖSp aF zu 6 Ob 25/66 (= SZ 39/17 = EvBl 1966/240) ausgesprochen, dass eine Gerichtsstandsvereinbarung selbst dann des urkundlichen Nachweises bedarf, wenn bei Rechtsgeschäften zwischen Spediteuren die AÖSp als stillschwei…