Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.245 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Im Vorprozess erhob eine Geschäftsfrau (in der Folge Klägerin im Vorprozess) gegen den Kläger vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien das Begehren auf Rückzahlung eines Betrages von S 500.000, den sie als Mietinteressentin dem Kläger als damaligem Mieter auf eine in Höhe von 7,…
Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhobene Revision ist nicht berechtigt. Er bekämpft - abgesehen davon, dass ihm ein Mitverschulden zur Last gelegt wurde, weil er in seiner Rekursbeantwortung auf die Unzulässigkeit des Rechtsmittels der Klägerin im Vorprozess nicht hingewiesen …