Text Begründung: [1] Die in Österreich wohnhaften Kläger erhoben gegen ein Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Großbritannien Klage auf Zahlung von insgesamt 1.481,14 EUR, die sich aus Ausgleichszahlungen von je 250 EUR sowie Kosten für neue Flugtickets, Sicherheitscheck, Taxi und Essen in der Lounge abzü…
Rechtliche Beurteilung [4] Der Ordinationsantrag ist berechtigt. [5] 1. An die rechtskräftige Verneinung der internationalen Zuständigkeit des von den Klägern angerufenen Bezirksgerichts Schwechat ist der Oberste Gerichtshof gebunden (RIS Justiz RS0046568 [T5]). [6] 2. Für den Fall, dass für eine bürgerliche Rechts…