Spruch Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt.…
Text Begründung: Die Kinder begehrten, ihren Vater zu Unterhaltsleistungen von monatlich 592 EUR je Kind für den Zeitraum vom 1. 4. 2008 bis zum 31. 12. 2010, von je 600 EUR für den Zeitraum vom 14. 1. 2011 bis zum 30. 11. 2011, von je 835 EUR für die beiden älteren Kinder bzw 600 EUR für das jüngere Kin…
Rechtliche Beurteilung Diese Vorgangsweise entspricht nicht dem Gesetz. Soweit die Revisionsrekurswerber eingangs ihrer Eingabe ausführen, die dreifache Jahresleistung des begehrten Kindesunterhalts übersteige die Summe von 30.000 EUR, weshalb die Voraussetzungen des § 62 Abs 5 AußStrG gegeben seien, übersehen sie offenba…