JudikaturJustizRS0046526

RS0046526 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. September 2014

Als "Steuerschätzwert" kommt jetzt das entsprechende Vielfache (BGBl 1952/108) des Einheitswertes in Betracht. Hinsichtlich einer einzelnen Grundparzelle aus einer Liegenschaft besteht kein Einheitswert. Ein solcher kann auch nicht als der dem Flächenmaß entsprechende verhältnismäßige Anteil des Einheitswertes angenommen werden.

Entscheidungen
30