Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Zuständigkeitsentscheidung richtet, zurückgewiesen. Im Übrigen wird ihm nicht Folge gegeben. Der Antragsgegner hat die Kosten seines erfolglosen Revisionsrekurses endgültig selbst zu tragen. Der Antragsteller hat die Kosten seiner Revisionsrekursbea…
Text Begründung: Mit Klage vom 10. September 2001 begehrte der Kläger und Antragsteller 1.) die Feststellung, dass der Beschluss der Generalversammlung der beklagten Partei vom 26. 8. 2001, womit der Kläger aus dem Verein ausgeschlossen wurde, rechtswidrig bzw nichtig und der Ausschluss insgesamt unwirks…
Rechtliche Beurteilung Zur Bekämpfung der Zuständigkeitsentscheidung: Eine Zuständigkeitsentscheidung des Gerichtes liegt auch dann vor, wenn es über eine erhobene Unzuständigkeitseinrede zwar nicht formell mit eigenem Beschluss entschieden, aber durch Entscheidung in der Hauptsache seine Zuständigkeit implicite bejaht ha…