JudikaturJustizRS0046333

RS0046333 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Februar 2024

Die Beurteilung einer Delegation nach § 31 JN hat sich auf die Frage der Zweckmäßigkeit aus den Gesichtspunkten der Verfahrensbeschleunigung, Kostenverringerung und Erleichterung des Gerichtszuganges für die Beteiligten sowie der Amtstätigkeit zu beschränken; sie dient nicht dazu, bisher erfolglose Ablehnungsanträge einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen.

Entscheidungen
186