Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 6.372,- (darin S 960,- Barauslagen und S 492,- Umsatzsteuer) bestimmten Kosten ihrer Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen…
Text Begründung: Mit der am 20.7.1984 beim Landesgericht Linz eingebrachten Klage begehrte die Klägerin von dem in 4063 Hörsching wohnhaften Beklagten einen Betrag von S 150.000,- mit der Begründung, sie habe von ihm einen Traberhengst um einen Betrag von S 110.000,- als Deckhengst unter der Bedingung g…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig (§§ 528 Abs 2, 502 Abs 4 Z 1 ZPO), er ist aber nicht berechtigt. Die Klägerin führt in ihrem Rechtsmittel aus, in der Entscheidung des Erstgerichtes über seine sachliche Unzuständigkeit fehle der Ausspruch über das örtlich zuständige Bezirksgericht. Es sei für sie daher nicht…