Spruch Soweit nicht ein Gesetz ausdrücklich das Gegenteil bestimmt, ist das Recht zur Benützung einer Grabstätte ein privatrechtlicher Anspruch, dies vor allem dann, wenn es aus einem privatrechtlichen Vertrag oder sonst aus einem eindeutig dem Privatrecht zugehörigen Titel abgeleitet wird Wenngleich die …
Text Der Kläger behauptet, sein Großvater habe am 1. Dezember 1877 mit der Pfarre E einen Vertrag geschlossen, wonach er und seine Nachkommen gegen eine einmalige Zahlung das immerwährende unentgeltliche Recht erhalten hätten, auf dem Grundstück 96 der EZ X, dem konfessionellen Friedhof von E eine Famili…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die beklagte Partei bringt vor, daß das Grabrecht des Klägers unbestritten sei. Strittig sei lediglich, ob der Kläger zur Zahlung der sogenannten Nachlösegebühr verpflichtet sei. Diese Gebühr sei eine innerkirchliche Angelegenheit, so daß darüber die Gerichte nicht entscheidungs…