JudikaturJustizRS0046092

RS0046092 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Oktober 2023

Es ist möglich, daß der gleiche Rechtsstreit Gegenstand eines wasserrechtlichen und eines gerichtlichen Verfahrens wird; ein solcher Fall ist ua dann gegeben, wenn sich ein Grundeigentümer oder ein Wasserberechtigter durch eine eigenmächtige Neuerung beschwert erachtet (ähnlich schon 1 Ob 201/67).

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14