Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die drittbeklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei zu Handen deren Vertreterin die mit 5.580,54 EUR bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung (darin enthalten 930,09 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit der dem Anlassverfahren zugrunde liegenden Klage begehrt die Klägerin von den Beklagten zu ungeteilter Hand die Zahlung von 3 Mio EUR, und von den Erst bis Drittbeklagten sowie der Fünftbeklagten die Zahlung weiterer 41.628,85 EUR, jeweils samt Anhang. Sie habe als Haftpflichtversic…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Drittbeklagten ist zulässig (§ 24 Abs 2 JN), aber nicht berechtigt. 1. Der vom Drittbeklagten aus Anlass des Rekurses erhobene, auf Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B VG gestützte Parteienantrag auf Normenkontrolle, mit dem er die Aufhebung konkret genannter Wortfolgen in den § 19 Abs 2 JN, …