JudikaturJustizRS0046037

RS0046037 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Januar 1960

Unzulässigkeit des Rechtsweges zur Erzwingung der Einsicht in die Akten einer Verwaltungsbehörde, wenn schon nach dem Klagevorbringen nicht auszuschließen ist, daß diese Akten die Ausübung der Hoheitsverwaltung betreffen (hier die Akten über die Verunreinigung eines Fischwassers durch einen schädlichen Abwasserkanal der Gemeinde Wien).