Spruch Die Pflichtteilsansprüche erwachsener Noterben sind nicht im Abhandlungsverfahren, sondern im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch für die Anrechnung von Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat. Der verkürzte Noterbe kann die Herausgabe des Geschenke…
Text Das Erstgericht wies die beiden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen, auf § 951 ABGB. gestützten Klagen ab. Das Berufungsgericht hob infolge Berufung der Kläger dieses Urteil unter Rechtskraftvorbehalt auf und verwies die Sache zur Fortsetzung der Verhandlung und neuerlichen Ent…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Verlassenschaftsverfahren dient nach den §§ 49 und 162 AußstrG. keineswegs zur Feststellung und Sicherung von Pflichtteilsansprüchen nicht pflegebefohlener Noterben. Aus den Worten des § 785 ABGB., daß auf Verlangen eines pflichtteilsberechtigten Kindes "bei Berechnung des N…