JudikaturJustizRS0046023

RS0046023 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Februar 1997

Die Pflichtteilsansprüche erwachsener Noterben sind nicht im Abhandlungsverfahren, sondern im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch für die Anrechnung von Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat.

Entscheidungen
3