RS0046010 – OGH Rechtssatz
RS0046010 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Als Sonderregelung über die Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern verdrängt § 24 Abs 2 auch jede allgemeine Regel über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen in den einzelnen Verfahren. Daran hat sich auch durch die Erweiterte WGN 1989 nichts geändert.