JudikaturJustizRS0045990

RS0045990 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2019

Zulässigkeit des Rechtszuges an den OGH, wenn der Rekurs aus formellen Gründen (hier: Mangel der Unterschrift eines Rechtsanwaltes) zurückgewiesen wurde. Ist der an den OGH gerichtete Rekurs ebenfalls nicht von einem Rechtsanwalt unterschrieben, so ist er ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens im Sinne des § 520 Abs 1 ZPO, § 78 EO zurückzuweisen.

Entscheidungen
7