Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wieder hergestellt wird. Die Kläger sind zur ungeteilten Hand schuldig, den Beklagten die mit insgesamt 23.133,57 S (darin enthalten 2.586,75 S USt und 7.613,-- S Barauslagen) bestimmten …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger waren je zur Hälfte Eigentümer des landwirtschaftlichen Grundstückes 189 und des einen Weg darstellenden Grundstückes 412 je der EZ 19 Grundbuch S*****. Sie haben das landwirtschaftliche Anwesen 1963 von ihren Rechtsvorgängern übernommen. Während des Rechtsstreites …
Rechtliche Beurteilung Die ordentliche Revision der Beklagten ist zulässig und berechtigt. Die darin geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Beklagten haben in erster Instanz die Behauptung der Kläger, dass der Grundbuchsbeschluss ihren Rechtsvorgängern zugestellt…