Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil insgesamt wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 11.285,06 EUR (darin enthalten 972,51 EUR an USt und 5.450 EUR an Barauslagen) bestimmten Kosten…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war von April 2002 bis Ende 2010 Mitglied und Sprecher des Vorstands der B***** Aktiengesellschaft (nunmehr E***** AG; in Folge „B*****“). Der Dienstvertrag des Klägers mit der B***** sieht vor, dass dem Kläger eine Firmenpension zusteht. Punkt IX des Dienstvertrags l…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist auch berechtigt. 1.1 Das Betriebspensionsgesetz (BPG) regelt die Sicherung von Leistungen und Anwartschaften aus Zusagen zur die gesetzliche Pensionsversicherung ergänzenden Alters , Invaliditäts und Hinterbliebenenversorgung (Leistungs-zusagen), die dem Arbeitne…