Spruch Aus § 172 ForstG 1975 kann nicht abgeleitet werden, daß die Forstbehörde über das Bestehen einer Dienstbarkeit oder über den Umfang von Eigentumsrechten zu entscheiden hätte OGH 17. Mai 1977, 4 Ob 520/77 (LG Innsbruck 3 R 122/77; BG Lienz C 1080/76)…
Text Der Kläger begehrt den Beklagten schuldig zu erkennen, den Holzdurchtrieb durch die Parzelle 819/223 der Liegenschaft EZ X ohne forstbehördliche Bewilligung im Sinn des § 66 Abs. 4 ForstG 1975 zu unterlassen. Ein gleichzeitig erhobenes Schadenersatzbegehren wurde vom Kläger in der Tagsatzung zur mün…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Ob eine Sache in den Kompetenzbereich der Gerichte oder der Verwaltungsbehörden fällt, entscheidet in jedem Einzelfall die positive gesetzliche Vorschrift. Im Zweifel müssen bürgerliche Rechtssachen mangels ausdrücklicher anderer Anordnung durch die Gerichte entschieden werden. …