JudikaturJustizRS0045613

RS0045613 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 1979

Das erzielte Ergebnis eines vom Verhandlungsleiter gemäß § 43 Abs 6 AVG vorgenommenen Vergleichsversuches über Angelegenheiten des Privatrechtes darf nicht zum Gegenstand einer Auflage des Bewilligungsbescheides gemacht werden. Wenn dies gleichwohl geschehen ist, dann konnte eine solche Auflage zwar nicht mit den Mitteln des öffentlichen Rechtes erzwungen werden (Krzizek, Das öffentliche Nachbarrecht, Seite 123; VwGH vom 22.12.1925, Slg 14057/A), die Möglichkeit, die sich aus der getroffenen Vereinbarung ergebenden Ansprüche vor den ordentlichen Gerichten zu verfolgen, wurde den Parteien damit aber keinesfalls genommen.