JudikaturJustizRS0045580

RS0045580 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 2017

Aus der Verfassungsbestimmung des § 1 Abs 3 Satz PartG kann nicht gefolgert werden, daß die Entscheidung über Fragen der Parteimitgliedschaft, des Parteiausschlusses und der Parteidisziplin ausschließlich den hiefür nach den Statuten zuständigen Parteiorganen zukommt und einer Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte entzogen ist (hier: FPÖ - Schiedsgericht erkennt auf Ausschluß).

Entscheidungen
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