Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Der Kläger ist schuldig, den beklagten Parteien binnen 14 Tagen die mit 1.336,78 EUR (darin 222,80 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens sowie die mi…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit Mai 2011 Mitglied der Erst- und Zweitbeklagten (einheitliche Mitgliedschaft). Die Satzungen der beklagten Parteien wurden vom Erstgericht inhaltlich festgestellt und dem Ersturteil angeschlossen. Im Juni 2013 kam es zu einem Wechsel in der Person des Landespa…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene Revision ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig; sie ist auch berechtigt. 1.1. Der erkennende Senat hat bereits ausgesprochen, dass aus dem ParteienG nicht abgeleitet werden kann, dass die Entscheidung über Fragen der Parteimitgliedschaft, des Parteiausschluss…