Spruch Für das Räumungs- oder Kündigungsbegehren des Hauseigentümers ist der ordentliche Rechtsweg grundsätzlich auch dann zulässig, wenn bezüglich der im Streit verfangenen Wohnung ein Anforderungsbescheid erlassen wurde. Entscheidung vom 26. April 1950, 3 Ob 15/50. I. Instanz: Bezirksgericht Döbling; I…
Text Am 7. Juni 1948 überreichten die Kläger als Eigentümer des Hauses Wien, XIX., X-Gasse 7, bei dem Bezirksgerichte Döbling einen als "Räumungsklage" bezeichneten Antrag, dem sie einen Anforderungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Mag. Abt. 50, vom 10. April 1948 beilegten, demzufolge der Benütz…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Den Revisionsgrund nach § 503 Z. 1 ZPO. führt die Revision der beklagten Partei dahin aus, daß sie Nichtigkeit des Verfahrens wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges geltend macht. Sie beruft sich hiezu auf das Judikat Nr. 14 neu (SZ. VI/214), demzufolge eine nach Rechtsk…