JudikaturJustizRS0045497

RS0045497 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 2018

Art 94 B-VG schließt nicht aus, dass aus ein und demselben Sachverhalt privatrechtliche und öffentlich - rechtliche, (hier wasserrechtliche) Ansprüche abgeleitet werden, über die einerseits die Gerichte, andererseits die Verwaltungsbehörden zu entscheiden haben.

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