Spruch Die Erbfolge in den beweglichen Nachlaß eines österreichischen Staatsbürgers ist nach österreichischem Recht zu beurteilen, gleichgültig, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte Wirksamkeit einer nach ungarischem Recht zu beurteilenden Wertsicherungsklausel Schuldscheine, die ein ungarischer…
Text Die Klägerin und die Beklagten sind österreichische Staatsbürger. Die Klägerin ist eine von drei Schwestern des am 2. 5. 1951 in B verstorbenen Ferdinand M. Die Beklagten sind seine Töchter. Ferdinand M erhielt zwischen Ende 1927 und Anfang 1929 von der Klägerin ein Darlehen in der Höhe von 166.66…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Was das Testament vom 14. 11. 1950 anlangt, so war Ferdinand M nach den Feststellungen des Berufungsgerichtes zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Anordnung und in der Folge bis zu seinem am 2. 5. 1951 erfolgten Ableben österreichischer Staatsbürger. Die Erbfolge in den bew…