Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahingehend abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes mit der Maßgabe wiederhergestellt wird, daß die beklagte Partei schuldig ist, der Klägerin die Waisenpension ab 1.August 1986 weiter zu gewähren. Die beklagte Partei ist schul…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin wiederholte im Schuljahr 1985/86 die 8.Klasse am Sportgymnasium Wr. Neustadt, weil sie die Maturanachprüfungen am 2. und 3.9.1985 nicht bestanden hatte. Am 16.1.1986 meldete sie sich vom Besuch dieses Bundesgymnasiums ab. Die Externistenreifeprüfungskommission des …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Den Ausführungen zur Mängelrüge kann allerdings nicht beigetreten werden. § 492 Abs 1 ZPO sieht die Möglichkeit eines Verzichtes auf die mündliche Berufungsverhandlung vor, wobei das Gesetz normiert, daß dann, wenn weder der Berufungswerber in der Berufungsschrift noch d…