JudikaturJustizRS0045264

RS0045264 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 1982

Hinsichtlich im Ausland abgeschlossener Verträge ist zunächst an Hand des österreichischen Rechtes eine primäre Qualifikation vorzunehmen, dass heißt es muss der Sachverhalt im System des inländischen Rechtes eingeordnet werden (hier wurde das Vorliegen von Ehepakten angenommen).

Entscheidungen
7