JudikaturJustizRS0045227

RS0045227 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 1980

Ein zwischen einem österreichischen Leihnehmer (Personenkraftwagen) und einem ausländischen Leihgeber im Ausland abgeschlossener Leihvertrag ist nach ausländischem Recht zu beurteilen und zwar selbst dann wenn die Verwendung des Leihgegenstandes überwiegend in Österreich erfolgte.