RS0045227 – OGH Rechtssatz
RS0045227 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein zwischen einem österreichischen Leihnehmer (Personenkraftwagen) und einem ausländischen Leihgeber im Ausland abgeschlossener Leihvertrag ist nach ausländischem Recht zu beurteilen und zwar selbst dann wenn die Verwendung des Leihgegenstandes überwiegend in Österreich erfolgte.