Spruch Hat der Schuldner seinen Sitz im Inland, so ist auch die Forderung im Inland gelegen und die Frage, ob der ausländische Masseverwalter zur klageweisen Geltendmachung aktiv legitimiert ist, nach österreichischem Recht zu beurteilen OGH 30. Mai 1974, 7 Ob 63/74 (OLG Wien 2 R 216/73; HG Wien 14 Cg 48/…
Text Die Firma R in B, Belgien, brachte am 11. September 1970 die vorliegende Klage auf Zahlung eines restlichen Kaufpreises im (eingeschränkten) Betrag von 7886.30 US-Dollar samt Anhang ein. Über das Vermögen der klagenden Partei wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes B vom 17. September 1970 der Konku…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Da die beklagte Partei als Schuldnerin ihren Sitz im Inland hat, ist die eingeklagte Forderung im Inland gelegen. Daraus ergibt sich, daß die Frage, ob die Masseverwalter zur klageweisen Geltendmachung dieser Forderung aktiv legitimiert sind, nach österreichischem Rech…