Rechte werden den beweglichen Sachen beygezählt, wenn sie nicht mit dem Besitze einer unbeweglichen Sache verbunden, oder durch die Landesverfassung für eine unbewegliche Sache erkläret sind.
Rückverweise
1. ÖBf-Ermächtigungsverordnung
§ 1
…Dienstbarkeiten und anderen dinglichen Rechten, mit Ausnahme von Pfandrechten. 2. entgeltliche oder unentgeltliche Aufgabe eines dem unbeweglichen Vermögen zugehörigen Rechtes im Sinne von § 298 ABGB. Diese Maßnahmen dürfen nur nach Maßgabe des § 1 Bundesforstegesetz 1996, BGBl. Nr. 793, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I…
BHG 2013 · Bundeshaushaltsgesetz 2013
§ 76 Verfügungen über Bestandteile des unbeweglichen Bundesvermögens
…anderen dinglichen Rechten, 3. Bestandgabe, eine sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsgestattung, 4. unentgeltliche Übereignung oder 5. Aufgabe eines dem unbeweglichen Vermögen zugehörigen Rechtes (§ 298 ABGB) verfügen. (2) Eine Verfügung nach Abs. 1 Z 1 bis 3 darf nur getroffen werden, wenn 1. die Verfügung der Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe…
§ 75 Verfügungen über sonstige Bestandteile des beweglichen Bundesvermögens
…2. pfandrechtliche Belastung 3. Bestandgabe, Verleih und die Gewährung eines Sachdarlehens 4. unentgeltliche Übereignung oder 5. Aufgabe eines dem beweglichen Vermögen zugehörigen Rechtes (§ 298 ABGB) verfügen. (2) Eine Verfügung nach Abs. 1 Z 1 bis 3 darf nur getroffen werden, wenn 1. die Verfügung der Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe…