Spruch Der Rekurs wird, soweit Nichtigkeit geltend gemacht wird, zurückgewiesen; im übrigen wird ihm nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. Begründung: Prinzessin Madeleine von A (kurz Klägerin) ist am 4. September 1984 - während des Berufungsverfahrens - versto…
Text Begründung: ferner Prinzessin Francoise verehel. B und Prinz Sixtus von A. Prinz Xavier von A, der am 7. Mai 1977 verstorben ist und umfangreiche Landgüter in Puchheim und Ebenzweier (am Traunsee) besaß, schenkte mit Notariatsakt vom 16. Dezember 1969 seinen Kindern - also auch den Beklagten - zahlr…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der klagenden Partei gegen diesen Aufhebungsbeschluß ist, soweit Nichtigkeit geltend gemacht wird, zurückzuweisen; im übrigen ist er nicht berechtigt. Als Nichtigkeit rügt die klagende Partei, das Berufungsgericht habe die Teilrechtskraft des Beschlusses über die 'Nichtzulassung der Aufre…