RS0045131 – OGH Rechtssatz
RS0045131 – OGH Rechtssatz
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Für die Klage auf Aufhebung eines in Österreich ergangenen Schiedsspruches ist die inländische Gerichtsbarkeit gegeben, auch wenn die Parteien und die Schiedsrichter Ausländer sind; daher Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichtes. - Voraussetzungen der inländischen Gerichtsbarkeit im allgemeinen.