Spruch Das Hofdekret vom 22. Juli 1812, JGS. Nr. 997, über die Abhandlung nach im Auslande verstorbenen Ausländern ist geltendes Recht. Entscheidung vom 12. Oktober 1955, 2 Ob 583/55. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Der Vater des Klägers, der am 3. Jänner 1936 in Budapest verstorbene ungarische Staatsangehörige Ferdinand H., hat im Abschnitt III Punkt 7 seiner am 23. Dezember 1935 in Budapest errichteten letztwilligen Verfügung u. a. bestimmt, daß er der Beklagten die ihm gehörige Hälfte der Liegenschaft, Zinsh…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revisionswerberin macht unter Bezugnahme auf die Revisionsgrunde des § 503 Z. 4 oder Z. 2 ZPO. geltend, daß ein Teil der Zeugen verstorben sei und andere Zeugen unbekannten Aufenthaltes seien; demnach habe das Erstgericht keinen dieser Zeugen vernehmen können und s…