RS0045061 – OGH Rechtssatz
RS0045061 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wenn nicht alle Schiedsrichter ihre Stimmen abgegeben haben bzw wenn überhaupt die Stimmabgabe verweigert wird, so liegt ein Anfechtungsgrund vor.
RS0045061 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wenn nicht alle Schiedsrichter ihre Stimmen abgegeben haben bzw wenn überhaupt die Stimmabgabe verweigert wird, so liegt ein Anfechtungsgrund vor.