RS0045052 – OGH Rechtssatz
RS0045052 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Bestellung eines Obmannes für das Schiedsgericht im Sinne des § 582 Abs 1 ZPO kann auch von einer Partei allein beantragt werden. Schiedsrichter und Schiedsmann.
RS0045052 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Bestellung eines Obmannes für das Schiedsgericht im Sinne des § 582 Abs 1 ZPO kann auch von einer Partei allein beantragt werden. Schiedsrichter und Schiedsmann.