JudikaturJustizRS0045052

RS0045052 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Dezember 1933

Die Bestellung eines Obmannes für das Schiedsgericht im Sinne des § 582 Abs 1 ZPO kann auch von einer Partei allein beantragt werden. Schiedsrichter und Schiedsmann.