Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin hat der Beklagten die mit 27.336,45 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 2.400 S Barauslagen und 2.266,95 S USt) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin beauftragte im Jahr 1979 die Beklagte mit der Herstellung der Kanalisationsanlage. Nach Punkt 13 der Besonderen Richtlinien für die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen im Land Niederösterreich, die Vertragsinhalt waren, wird für den Fall von Streitigkeiten, …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Als aktenwidrig rügt die Klägerin die Ausführungen des Berufungsgerichts über den Zeitpunkt der Bestellung des Obmanns des Schiedsgerichts. Da diesem Zeitpunkt (dass die Bestellung später als 4 Wochen nach der Ernennung der beiden anderen Schiedsrichter erfolgte, w…