Spruch Der außerordentlichen Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt wie folgt zu lauten hat: "Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die ihr zu zwei Drittel Anteilen gehörigen Liegenschaften EZ 22 und 23, je Grundbuch 50…
Text Entscheidungsgründe: Die am 25. 12. 1905 geborene Auguste D***** war zu zwei Drittel Miteigentümerin der Liegenschaften EZ 22 und 23, Grundbuch 50320 S*****. Zu diesen Liegenschaften gehört auch ein Fischereirecht. Auguste D***** lebte überwiegend in Graz und verbrachte nur den Sommer am Attersee,…
Rechtliche Beurteilung Es erscheint zweckmäßig, vor Eingehen auf diese rechtserhebliche Frage die von der Beklagten gegen die Berechtigung des Klagebegehrens weiters erhobenen Einwendungen des Fehlens eines Testierwillens und der rechtlichen Qualifikation der schriftlichen Erklärung (Beilage ./A) als Testament zu behande…