JudikaturJustizRS0045003

RS0045003 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juli 1954

Der Gegner hat die Unzulässigkeit der Erlassung eines Räumungsauftrages mangels Vorliegens eines Bestandverhältnisses auf bestimmte Dauer einzuwenden. Von amtswegen ist nach Unterlassung der Einwendung darauf nicht Bedacht zu nehmen.