RS0045003 – OGH Rechtssatz
RS0045003 – OGH Rechtssatz
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Der Gegner hat die Unzulässigkeit der Erlassung eines Räumungsauftrages mangels Vorliegens eines Bestandverhältnisses auf bestimmte Dauer einzuwenden. Von amtswegen ist nach Unterlassung der Einwendung darauf nicht Bedacht zu nehmen.