Spruch Für die Berechnung der Berufungsfrist sind nur die Behauptungen maßgebend, auf die der Kläger seinen Anspruch stützt. Das SpR. 196 ist auf Räumungsklagen anwendbar, in denen die einverständliche Auflösung eines Mietvertrages behauptet wird. Entscheidung vom 11. Juni 1947, 1 Ob 387/47. I. Instanz:…
Text Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten als verspätet zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab dem gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs keine Folge.…
Rechtliche Beurteilung Begründung: Das Erstgericht hat der Räumungsklage, welche behauptete, der Beklagte habe die außergerichtliche Aufkündigung für den 1. September 1946 angenommen und sich zur Räumung der gekundigten Wohnung zu diesem Termin verpflichtet, sein Versprechen jedoch nicht zugehalten, stattgegeben. Die am …