Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 5.657,85 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 514,35 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 17. Dezember 1984 verkaufte die klagende Partei Brigitte L*** "ausschließlich zur künftigen Begründung von Wohnungseigentum vorerst" 234/10.000 Anteile an der Liegenschaft EZ 1265 KG Unter-Sievering, die der Wohneinheit top 43 des Bauvorhabens in Wien 19, Siolyg…
Rechtliche Beurteilung Soweit der Beklagte auch noch in der Revision ein Rechtschutzinteresse der klagenden Partei am Räumungsbegehren bestreitet, weil der Räumungstitel gegen Brigitte L*** gemäß § 568 ZPO ohnedies auch gegen alle Personen vollstreckbar sei, die ihr Recht vom Benützer herleiten, übersieht er, daß § 568 ZP…