RS0044964 – OGH Rechtssatz
RS0044964 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Hauptmieter ist zur Führung eines aussichtslosen Kündigungsprozesses nicht verpflichtet, um dem Untermieter hiedurch einen Räumungsaufschub zu erwirken.
RS0044964 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Hauptmieter ist zur Führung eines aussichtslosen Kündigungsprozesses nicht verpflichtet, um dem Untermieter hiedurch einen Räumungsaufschub zu erwirken.