JudikaturJustizRS0044934

RS0044934 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Mai 1969

Über die Rechtswirksamkeit einer Aufkündigung bezüglich verschiedener Räume ist eine zum Teil die Aufkündigung für wirksam erklärende, zum anderen Teil die Aufkündigung aufhebende Entscheidung möglich.