RS0044934 – OGH Rechtssatz
RS0044934 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Über die Rechtswirksamkeit einer Aufkündigung bezüglich verschiedener Räume ist eine zum Teil die Aufkündigung für wirksam erklärende, zum anderen Teil die Aufkündigung aufhebende Entscheidung möglich.